Der Erwerb eines Hauses ist hinsichtlich des Kaufvertrags rechtlich besonders anspruchsvoll. Damit der Kauf Rechtsgültigkeit erlangen kann, muss eine notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Zusammen mit den übrigen Kaufnebenkosten können diese finanziellen Zusatzbelastungen eine Höhe erreichen, die bei der Entscheidung für den Hauserwerb unbedingt Berücksichtigung finden sollten.
Der Immobilienkauf kann erst dann als abgeschlossen betrachtet werden, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde. Bei dem Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen und den rechtmäßigen Besitzer einer Immobilie ermitteln kann. Der Eintrag kann beim Notar allerdings erst dann vorgenommen werden, wenn zuvor die Grunderwerbssteuer abgeführt wurde. Ist dieses noch nicht der Fall gewesen und die Abführung der Steuer kann dem Notar nicht belegt werden, so wird dieser den Grundbucheintrag nicht vornehmen.
Die Notarkosten selbst bemessen sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Sie können nicht allgemeingültig angegeben werden, in der Regel bewegen sie sich jedoch bei ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Liegt der Kaufpreis also beispielsweise bei 350.000 Euro, lägen die Notarkosten bei 3.500 bis 7.000 Euro und sind damit kein unerheblicher Kostenbestandteil. Die zuvor abgeführte Grunderwerbssteuer liegt bei 3,5 Prozent des Kaufpreises. Im oben gegebenen Beispiel würden hierfür also noch einmal 12.250 Euro anfallen.
Abgeklärt werden sollte beim Hauskauf, ob die Kosten für das Grundbuchamt bereits Bestandteil der Notarkosten sind oder zusätzlich aufgebracht werden müssen. Das Grundbuchamt verlangt noch einmal 0,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Im obigen Beispiel wären dies 1.750 Euro. In den meisten Fällen wird es aber so sein, dass diese Kosten bereits mit den Notargebühren abgegolten sind.

18. März 2011
Thomas
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